Als Marderkaninchen werden zwei verschiedene Kaninchenrassen bezeichnet: das schon um 1925 herausgezüchtete und in seinem Bestand gefährdete Marderkaninchen mit einem Gewicht von 2,5 bis 3,25 kg und das erst 1990 in Deutschland durch die Aufnahme in den Standard anerkannte Große Marderkaninchen mit einem Gewicht 4 bis 5 kg. Das erste wird gelegentlich auch als Kleinmarder, das zweite als Großmarder bezeichnet.
Die Deckfarbe der Marderkaninchen (Typmarder) ist je nach Farbschlag braun oder blau in heller bis mittlerer Tönung. Über den Rücken zieht sich ein etwa 8 cm (Kleinmarder), beim Großmarder 8–10 cm breiter, nicht scharf abgegrenzter dunkler Streifen. Dieser Streifen beginnt nicht im Genick, sondern etwa dort, wo die auf den Rücken gelegten Ohren des Tieres enden. Auch Läufe und Blume der Marderkaninchen sind dunkel gefärbt, dabei soll die dunkle Farbe der Läufe über das Sprunggelenk reichen. Die Kopfzeichnung umfasst die Maske, die die Schnauze dunkel färbt und nicht über die Augenhöhe reicht, die Augen sind dunkel eingefasst. Die Ohren sind ebenfalls dunkel gefärbt, der Ansatz ist gut sichtbar. Unterhalb der Augen befindet sich der Backenpunkt, aus dem immer ein Tasthaar hervorgeht. Durch die Maske, Augeneinfassung und die Ohrenfärbung bildet sich auf der Stirn der Tiere das so genannte Marderkreuz, zwei sich kreuzende helle Streifen, die sich zwischen Augeneinfassung und Ohrensätzen quer über die Stirn und von der Maske bis in das Genick ziehen. Marderkaninchen werden bronzefarbig geboren, mit dem Fellwechsel erfolgt die Umfärbung zur rassetypischen Färbung, die bei späteren Fellwechseln wieder verwaschener wird, was die Zucht von Marderkaninchen für Ausstellungszwecke schwierig macht.